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Pflegeversicherung, gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Ersatzpflegekraft, wenn die private Pflegekraft aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend verhindert ist, die Pflege durchzuführen. Für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen werden die Kosten für eine Ersatzpflegekraft übernommen.




'''Teilstationäre Pflege'''


Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Ersatzpflegekraft, wenn die private Pflegekraft aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend verhindert ist, die Pflege durchzuführen. Für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen werden die Kosten für eine Ersatzpflegekraft übernommen.
Teilstationäre Pflege
Pflegeleistung bei teilstationärer Tages- oder Nachtpflege  
Pflegeleistung bei teilstationärer Tages- oder Nachtpflege  
Pflegestufe
Bemerkung
monatliche Leistung in Euro
Stufe 0
mit Demenz
231,00
Stufe I


468,00
{| class="wikitable"
Stufe I
|-
mit Demenz
! Pflegestufe !! Bemerkung !! monatliche Leistung in Euro
689,00
|-
Stufe II
| Stufe 0 || mit Demenz || 231,00
|-
| Stufe I ||  || 468,00
|-
| Stufe I || mit Demenz || 689,00
|-
| Stufe II ||  || 1.144,00
|-
| Stufe II || mit Demenz || 1.298,00
|-
| Stufe III ||  || 1.612,00
|-
| Stufe III || mit Demenz || 1.612,00
|}


1.144,00
Stufe II
mit Demenz
1.298,00
Stufe III


1.612,00
Stufe III
mit Demenz
1.612,00
Bei der teilstationären Pflege wird eine zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung vorgenommen.  
Bei der teilstationären Pflege wird eine zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung vorgenommen.  
Kurzzeitpflege  
 
 
'''Kurzzeitpflege'''
 
 
Pflegestufe
Pflegestufe
Bemerkung
Bemerkung
45.033

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