Unterversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


Eine '''Unterversicherung''' in der Sachversicherung liegt dann vor, '''wenn zum Schadenzeitpunkt die Versicherungssumme niedriger ist, als der Versicherungswert.''' Dies ist  in § 75 VVG geregelt.  "Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.“
Eine '''Unterversicherung''' in der Sachversicherung liegt dann vor, '''wenn zum Schadenzeitpunkt die Versicherungssumme niedriger ist, als der Versicherungswert.''' Dies ist  in § 75 VVG geregelt.  "Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.“