Kfz Versicherung, Haarwildschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Teilkaskoversicherung''' ersetzt Haarwildschäden die durch einen '''Zusammenstoß mit dem Tier''' entstanden sind.
Die '''Teilkaskoversicherung''' ersetzt Haarwildschäden die durch einen '''Zusammenstoß mit dem Tier''' entstanden sind.<br />
 
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwild zuzuordnen:
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwild zuzuordnen: