Haftpflichtgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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* bei Sachschäden, an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei 300.000 € pro Schadenereignis.  
* bei Sachschäden, an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei 300.000 € pro Schadenereignis.  


Siehe auch :  [[Gefährdungshaftung]]<br />


Schlagwort: Gefährdungshaftung<br />
Schlagwort:  




[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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