Musikinstrumentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. '''Allgefahrenversicherung.''' D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. | <center> | ||
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Die <big>'''Musikinstrumentenversicherung'''</big> ist im Regelfall eine sog. '''Allgefahrenversicherung.''' D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. | |||
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* '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung''' | * '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung''' | ||
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden. | :Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden. | ||
* '''Leistung im Schadensfall''' | * '''Leistung im Schadensfall''' | ||
Im Schadensfall ist die | :Im Schadensfall ist die Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Der finanzielle Ausgleich erfolgt für anfallende Reparaturkosten und bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwerts. | ||
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- Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt<br /> | :- Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt<br /> | ||
- 24-Stunden-Deckung im Kfz<br /> | :- 24-Stunden-Deckung im Kfz<br /> | ||
* '''Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung''' | * '''Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung''' | ||
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- Art des Musikinstruments<br /> | :- Art des Musikinstruments<br /> | ||
- Wert des Musikinstruments<br /> | :- Wert des Musikinstruments<br /> | ||
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- Wert des Zubehörs<br /> | :- Wert des Zubehörs<br /> | ||
- vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)<br /> | :- vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)<br /> | ||
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Bei Prämienzahlung per Rechnung beträgt die Mindestprämie 75 €. Instrumente mit einem Wert ab 10.000 € sind beim Versicherer immer anfragepflichtig. | Bei Prämienzahlung per Rechnung beträgt die Mindestprämie 75 €. Instrumente mit einem Wert ab 10.000 € sind beim Versicherer immer anfragepflichtig. | ||
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'''Siehe auch''' <br /> | |||
[[Musikinstrumentenversicherung Hausratversicherung Gegenstandsversicherung]] <br /> | |||
[[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]] <br /> | |||
[[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
'''Anschrift'''<br /> | |||
Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
Versicherungsmakler OHG<br /> | |||
Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||
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Versicherung Musikinstrument, Musikinstrumente versichern, Musikinstrumentenversicherung Kosten, Instrumentenversicherung | |||
[[Category:Musikinstrumentenversicherung]][[Category:PIM]] | |||
Aktuelle Version vom 29. November 2022, 16:25 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
- Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse
- Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung
- Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden.
- Leistung im Schadensfall
- Im Schadensfall ist die Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Der finanzielle Ausgleich erfolgt für anfallende Reparaturkosten und bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwerts.
- Neuwerterstattung wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:
aktueller Listenpreis des versicherten Instruments + Zubehör + spezifische Verkabelung + Fracht + Montage + Mehrwertsteuer = Versicherungssumme
- Tarifliche Besonderheiten der Musikinstrumentenversicherung
- - Kostenübernahme für ein Leihinstrument während der Reparatur
- - Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt
- - 24-Stunden-Deckung im Kfz
- Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung
- richtet sich nach:
- - Art des Musikinstruments
- - Wert des Musikinstruments
- - Art des Zubehörs
- - Wert des Zubehörs
- - vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)
- Beitragsbeispiele für die Instrumentenversicherung
Instrument Wert Jahresprämie Klavier 4.500 €66 €Querflöte 50.000 €330 €Gitarre 2.500 €45 €Harfe 6.000 €60 €Schlagzeug 7.000 €70 €Saxophon 3.400 €51 €Trompete 1.450 €45 €
Bei Prämienzahlung per Rechnung beträgt die Mindestprämie 75 €. Instrumente mit einem Wert ab 10.000 € sind beim Versicherer immer anfragepflichtig.
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