Berufshaftpflichtversicherung, Arzt: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Anschrift''' <br /> | |||
Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
Versicherungsmakler OHG<br /> | |||
Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||
Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 13:15 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Arzt Berufshaftpflichtversicherung ist aufgrund des Standesrechtes bzw. durch das Landesrecht gesetzlich geregelt. Das bestehen in ausreichender Höhe ist verpflichtend und bildet die Voraussetzung zur Zulassung des Arztes.
- Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
- Bei einem großen Teil der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sind Deckungssummen in Höhe 2 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € bei Vermögensschäden vereinbart.
- ⚠️ Es werden Deckungssummen von mindestens 5 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 200.000 € bei Vermögensschäden empfohlen.
- Mindestanforderungen an den Versicherungsumfang der Berufshaftpflichtversicherungsverträge
- - Deckungssumme bei Personenschäden mindestens 3 Mio. €
- - Mitversicherung aller erlauben Tätigkeiten – auch operarive Eingriffe
- - Mitversicherung von Strahlenapparaten und medizinischen Geräten, wie Röntgen- und Lasergeräten
- - Nachhaftungsfrist mindestens 5 Jahre
- - Mitversicherung des erweiterten Strafrechtsschutzes
- - Versicherungsschutz auch bei Erste Hilfe Leistungen für Geburten
- - Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Praxisvertretung
- Leistungsunterschiede in den Tarifangeboten
- - Nachhaftungsfrist
- - erweiterte Strafrechtsschutzversicherung
- - Anzahl der mitversicherten angestellten Fachärzte
- Beitragsbestimmend sind die folgenden Kriterien:
- - Facharztbezeichnung
- - Behandlungsart (ambulant, stationär, usw.)
- - Praxisart (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, usw.)
- - Anzahl der Belegbetten
- - Ausführung von Konsiliararzttätigkeiten
Die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung wie der Allriskpolice.
Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |
Vertrag | Berufshaftpflicht- Vermögensschadenhaftpflicht | Betriebshaftpflicht | Allriskpolice |
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Versicherte Risiken, Schäden, Dienstleistungen | |||
► Vermögensschäden | |||
► Personenschäden | |||
► Sachschäden | |||
Weltweiter Versicherungsschutz | |||
Umweltschadensversicherung | |||
Umwelthaftpflichtversicherung | |||
Besonderheiten / Vorteile einer Allriskpolice | |||
⚠️ ► "Alles" ist versichert | |||
⚠️ ► Umgekehrte Beweislast | |||
⚠️ ► Durchgeschriebenes wording / Bedingungen | |||
Versicherter Personenkreis | |||
Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers | |||
Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers | |||
Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers | |||
In den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werkstudenten | |||
Mit der Auftragserledigung beauftragte Subunternehmer |
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