Vereinsunfallversicherung, versicherbare Leistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Vereinsunfallversicherung, versicherbare Leistungen<br />
 


Diese Leistungen können versichert werden:<br />
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'''Der Versicherungsschutz gilt weltweit.'''<br />
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Siehe auch: [[Vereinsunfallversicherung, Schadenbeispiele]]<br />
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Siehe auch: [[Vereinsunfallversicherung, Beitragsbeispiele]]<br />
👁 Siehe auch: [[Vereinsunfallversicherung, Beitragsbeispiele]]<br />





Version vom 2. Februar 2017, 13:57 Uhr


Diese Leistungen können versichert werden:

  • Todesfalleistung,
  • Kapitalleistung im Invaliditätsfall, mit und ohne Progression
  • Unfallkrankenhaustagegeld,
  • Genesungsgeld,
  • Kurbeihilfe,
  • Bergungskosten.


Versichert sind zum Beispiel die Vereinsabende, Festzüge, Proben, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen des Vereinslebens. Zusätzlich kann das Wegerisiko mitversichert werden. Dann sind auch die Unfälle auf dem direkten Weg zu und von solchen Veranstaltungen mitversichert.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

👁 Siehe auch: Vereinsunfallversicherung, Schadenbeispiele
👁 Siehe auch: Vereinsunfallversicherung, Beitragsbeispiele


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