Zeitwert: Unterschied zwischen den Versionen

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Zeitwert<br />


Versicherungsentschädigungen erfolgen häufig nach dem sogenannten Zeitwert des Gegenstandes/Objektes. Hierbei erfolgt ein '''Abzug für Alter und  Nutzung''' des Gegenstandes.


Unter dem Begriff Zeitwert versteht man den Wert einer versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt. Der Zeitwert wird dadurch bestimmt, dass von Neuwert der versicherten Sache ein Abzug aufgrund des Alters und der Abnutzung vorgenommen wird.
Unter dem Begriff Zeitwert versteht man den Wert einer versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt. Der Zeitwert wird dadurch bestimmt, dass von Neuwert der versicherten Sache ein Abzug aufgrund des Alters und der Abnutzung vorgenommen wird.


Unterschiede bei der Erstattung im Schadensfall in zwei ausgewählten Versicherungssparten.
Unterschiede bei der Erstattung im Schadensfall für zwei ausgewählte Versicherungssparten.
 
Haftpflichtversicherung<br />


Haftpflichtversicherung
In der Haftpflichtversicherung wird der tatsächlich entstandene Schaden an der beschädigten Sache bezahlt und somit wird der Zeitwert erstattet.
In der Haftpflichtversicherung wird der tatsächlich entstandene Schaden an der beschädigten Sache bezahlt und somit wird der Zeitwert erstattet.


Elektronikversicherung
Elektronikversicherung<br />
 
Im Schadensfall wird in der Elektronikversicherung geprüft, ob durch eine Reparatur der beschädigten Sache deren ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Kosten der Reparatur werden bis zur Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache durch den Versicherer übernommen. Als maximale Obergrenze gelten in der Elektronikversicherung auch die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Liegen die Kosten für den Neukauf des beschädigten elektronischen Gerätes unter dem Zeitwert, so entscheidet der Versicherer, welche Kosten erstattet werden.
Im Schadensfall wird in der Elektronikversicherung geprüft, ob durch eine Reparatur der beschädigten Sache deren ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Kosten der Reparatur werden bis zur Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache durch den Versicherer übernommen. Als maximale Obergrenze gelten in der Elektronikversicherung auch die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Liegen die Kosten für den Neukauf des beschädigten elektronischen Gerätes unter dem Zeitwert, so entscheidet der Versicherer, welche Kosten erstattet werden.
XYZ


Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.<br />
Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.<br />

Version vom 2. Februar 2017, 06:22 Uhr


Unter dem Begriff Zeitwert versteht man den Wert einer versicherten Sache zum Schadenszeitpunkt. Der Zeitwert wird dadurch bestimmt, dass von Neuwert der versicherten Sache ein Abzug aufgrund des Alters und der Abnutzung vorgenommen wird.

Unterschiede bei der Erstattung im Schadensfall für zwei ausgewählte Versicherungssparten.

Haftpflichtversicherung

In der Haftpflichtversicherung wird der tatsächlich entstandene Schaden an der beschädigten Sache bezahlt und somit wird der Zeitwert erstattet.

Elektronikversicherung

Im Schadensfall wird in der Elektronikversicherung geprüft, ob durch eine Reparatur der beschädigten Sache deren ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Kosten der Reparatur werden bis zur Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache durch den Versicherer übernommen. Als maximale Obergrenze gelten in der Elektronikversicherung auch die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Liegen die Kosten für den Neukauf des beschädigten elektronischen Gerätes unter dem Zeitwert, so entscheidet der Versicherer, welche Kosten erstattet werden.

Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.

👁 Siehe auch: Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert

Schlagwort: Zeitwert, Zeitwertentschädigung