Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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* '''Neuwert''': ist der Entschädigungswert der tatsächlich gezahlt wurde bzw. zu zahlen ist um eine Sache neu zu erstehen.  
* '''Neuwert''': ist der Entschädigungswert der tatsächlich gezahlt wurde bzw. zu zahlen ist um eine Sache neu zu erstehen.  
:(Neuwertentschädigung)<br />
:(Neuwertentschädigung)<br />


* '''Zeitwert''': ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur  
* '''Zeitwert''': ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur  
:Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung)<br />
:Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung)<br />


* '''Wiederbeschaffungswert''': Ist der Zeitwert zuzüglich den finanziellen Aufwendungen, die erforderlich sind um die Sache  
* '''Wiederbeschaffungswert''': Ist der Zeitwert zuzüglich den finanziellen Aufwendungen, die erforderlich sind um die Sache  
:zu erlangen.<br />
:zu erlangen.<br />


*  '''Gemeiner Wert'''  nach § 9 https://dejure.org/gesetze/BewG Bewertungsgesetz: "Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine
 
: Wert zugrunde zu legen.
*  '''Gemeiner Wert'''  nach § 9 [https://dejure.org/gesetze/BewG Bewertungsgesetz]: "Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der<br />
:gemeine Wert zugrunde zu legen.<br />
 
 
:(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
:(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
:(3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen."<br />
:(3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen."<br />


* '''Ideeller Wert''': Der ideelle Wert ist nicht versicherbar.<br />
* '''Ideeller Wert''': Der ideelle Wert ist nicht versicherbar.<br />




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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax<br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Schlagwort: Zeitwert, Neuwert, Neuwertversicherung, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert,  Entschädigungsart, Entschädigungshöhe, Versicherungsentschädigung


Zeitwert, Neuwert, Neuwertversicherung, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, Versicherungswert, Entschädigungsart, Entschädigungshöhe, Versicherungsentschädigung


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 6. Februar 2023, 05:33 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

  • Neuwert: ist der Entschädigungswert der tatsächlich gezahlt wurde bzw. zu zahlen ist um eine Sache neu zu erstehen.
(Neuwertentschädigung)


  • Zeitwert: ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur
Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung)


  • Wiederbeschaffungswert: Ist der Zeitwert zuzüglich den finanziellen Aufwendungen, die erforderlich sind um die Sache
zu erlangen.


  • Gemeiner Wert nach § 9 Bewertungsgesetz: "Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der
gemeine Wert zugrunde zu legen.


(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
(3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen."


  • Ideeller Wert: Der ideelle Wert ist nicht versicherbar.


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















Zeitwert, Neuwert, Neuwertversicherung, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, Versicherungswert, Entschädigungsart, Entschädigungshöhe, Versicherungsentschädigung