Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Datenträgerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 12: Zeile 12:




👁 '''Siehe auch:'''  <br />
'''Siehe auch:'''  <br />
[[Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Mehrkostenversicherung / Softwareversicherung]]
[[Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Mehrkostenversicherung / Softwareversicherung]]






  < '''zurück''' Eintrag '''vorwärts''' > [[Informationssystem Elektronikversicherung beruf-/betriebliche | Alle Einträge zur '''Elektronikversicherung beruf-/betriebliche ''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Elektronikversicherung beruf-/betriebliche | Alle Einträge zur '''Elektronikversicherung beruf-/betriebliche ''' anzeigen]]                       [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 28. August 2021, 08:30 Uhr

Die Datenträgerversicherung sichert Sie vor finanziellen Belastungen die dadurch entstehen, dass Datenbestände/Software wiederbeschafft, bzw. rekonstruiert werden müssen.

Die Datenträgerversicherung verpflichtet den VN:

- mind. Einmal die Woche eine Datensicherung vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ohne Probleme rückübertragbar sind.

- die Vorgaben des EDV-Produzenten in Bezug auf Installation der Software, deren Wartung und Pflege, nachzukommen.

- Virenschutzprogramme sind zu installieren und laufend zu aktualisieren.


Siehe auch:
Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Mehrkostenversicherung / Softwareversicherung


 Alle Einträge zur Elektronikversicherung beruf-/betriebliche  anzeigen                        zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-