Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Haftung für eigenes Verschulden <br />
- Haftung für eigenes Verschulden <br />
- Haftung für fremdes Verschulden. Verrichtungsgehilfen. Erfüllungsgehilfen. Mittäter und Teilnehmer.<br />
- Haftung für fremdes Verschulden. von Verrichtungs-. ErfüllungsgehilfenTeilnehmer, Mitäter<br />
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />



Version vom 5. März 2021, 08:32 Uhr

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia


  • Haftungsarten

- Haftung für eigenes Verschulden
- Haftung für fremdes Verschulden. von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen, Teilnehmer, Mitäter
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.


👁 Siehe: Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
👁 Siehe: vertragliche Haftung
👁 Siehe: gesetzliche Haftung
👁 Siehe: verschuldensunabhängige Haftung
👁 Siehe: Verschuldensarten


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