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Informationssystem Betriebsschliessungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nun stehen vom Gesamtverband der Versicherung  (GDV) Musterbedingungen für die Versicherer bereit. Danach wird zwischen sechs unterschiedlichen Angeboten/Vorschlägen unterschieden. Die Unterschiede liegen im wesentlichen bei den benannten Erkrankungen. Mit diesen Bedingungen wird für den Kunden Klarheit geschaffen. Bislang war es so, dass die Vertragsbedingungen nicht eindeutig waren.
Nun stehen vom Gesamtverband der Versicherung  (GDV) Musterbedingungen für die Versicherer bereit. Danach wird zwischen sechs unterschiedlichen Angeboten/Vorschlägen unterschieden. Die Unterschiede liegen im wesentlichen bei den benannten Erkrankungen. Mit diesen Bedingungen wird für den Kunden Klarheit geschaffen. Bislang war es so, dass die Vertragsbedingungen nicht eindeutig waren.


Die Schäden durch Corona bzw. Pandemien sind alleine privatwirtschaftlich nicht versicherbar.  Das Prinzip der Versicherung ist außer Kraft gesetzt, da so gut wie alle zur gleichen Zeit betroffen sind und nicht mehr alle für einen einzelnen Fall einzuspringen haben
Die Schäden durch Corona bzw. Pandemien sind alleine privatwirtschaftlich nicht versicherbar.  Das Prinzip der Versicherung ist außer Kraft gesetzt, da so gut wie alle zur gleichen Zeit betroffen sind und nicht mehr alle für einen einzelnen Fall einzuspringen haben.


Angeordnete Betriebsschließungen die flächendeckend greifen sind künftig eindeutig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Angeordnete Betriebsschließungen die flächendeckend greifen sind künftig eindeutig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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