Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Dezember 2016, 20:21 Uhr
Umgekehrte Beweislast
Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung (All-Risk-Police). Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, Allriskpolice