Gebäudeversicherung private, private Bauhelferversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Bauhelferversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung, in der die Helfer  ab dem Betreten der Baustelle und bis zum Verlassen der Baustelle versichert sind. Als Versicherungsort gilt das im Versicherungsschein genannte Grundstück. '''Der Versicherungsschutz gilt max. für eine Dauer von 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.'''<br />
Bei der Bauhelferversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung, in der die Helfer  ab dem Betreten der Baustelle und bis zum Verlassen der Baustelle versichert sind. Als Versicherungsort gilt das im Versicherungsschein genannte Grundstück. '''Der Versicherungsschutz gilt max. für eine Dauer von 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.'''<br />


 
In der privaten Bauhelferversicherung wird danach unterschieden, '''ob die Bauhelfer namentlich oder nicht namentlich im Versicherungsschein genannt sind.''' Im Bezug auf den Versicherungsschutz ist dies ein wesentliches Kriterium. Auch die Anzahl der nicht namentlich genannten Bauhelfer ist im Leistungsfall entscheidend. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass zum Schadenzeitpunkt mehr Bauhelfer auf der Baustelle anwesend waren, so wird die Versicherungsleistung im Verhältnis gekürzt.
In der privaten Bauhelferversicherung wird danach unterschieden, ob die Bauhelfer namentlich oder nicht namentlich im Versicherungsschein genannt sind. Im Bezug auf den Versicherungsschutz ist dies ein wesentliches Kriterium. Auch die Anzahl der nicht namentlich genannten Bauhelfer ist im Leistungsfall entscheidend. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass zum Schadenzeitpunkt mehr Bauhelfer auf der Baustelle anwesend waren, so wird die Versicherungsleistung im Verhältnis gekürzt.


Grundsätzlich gilt, dass nur Bauhelfer in der privaten Bauhelferversicherung versichert werden können, die nicht gewerbsmäßig tätig sind. Für gewerbsmäßig tätige Personen besteht im Regelfall über die zuständige Berufsgenossenschaft der entsprechende Versicherungsschutz.
Grundsätzlich gilt, dass nur Bauhelfer in der privaten Bauhelferversicherung versichert werden können, die nicht gewerbsmäßig tätig sind. Für gewerbsmäßig tätige Personen besteht im Regelfall über die zuständige Berufsgenossenschaft der entsprechende Versicherungsschutz.

Version vom 29. Juli 2017, 05:25 Uhr

Die private Bauhelferversicherung bietet zusätzlichen Schutz zur gesetzlichen Absicherung durch die Bau Berufsgenossenschaften. Der private Versicherungsschutz ergänzt die gesetzliche Mindestabsicherung.

Die private Bauhelferversicherung sollte von jedem Bauherren für dessen Bauhelfer abgeschlossen werden. Denn auf einer Baustelle passieren schnell einmal Unfälle mit enormen Auswirkungen, von der einfachen Verletzung über die Invalidität bis hin zum Tod eines Bauhelfers.

Jeder Bauhelfer ist ab Baubeginn zu versichern (Pflichtversicherung). Eine Möglichkeit ist die Bennung jedes einzelnen Bauhelfers. Die andere Möglichkeit ist die Pauschalversicherung, zu empfehlen bei vielen (wechselnden) Bauhelfern. Die Pauschalversicherung kostet nur ein wenig mehr.

Bei der Bauhelferversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung, in der die Helfer ab dem Betreten der Baustelle und bis zum Verlassen der Baustelle versichert sind. Als Versicherungsort gilt das im Versicherungsschein genannte Grundstück. Der Versicherungsschutz gilt max. für eine Dauer von 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.

In der privaten Bauhelferversicherung wird danach unterschieden, ob die Bauhelfer namentlich oder nicht namentlich im Versicherungsschein genannt sind. Im Bezug auf den Versicherungsschutz ist dies ein wesentliches Kriterium. Auch die Anzahl der nicht namentlich genannten Bauhelfer ist im Leistungsfall entscheidend. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass zum Schadenzeitpunkt mehr Bauhelfer auf der Baustelle anwesend waren, so wird die Versicherungsleistung im Verhältnis gekürzt.

Grundsätzlich gilt, dass nur Bauhelfer in der privaten Bauhelferversicherung versichert werden können, die nicht gewerbsmäßig tätig sind. Für gewerbsmäßig tätige Personen besteht im Regelfall über die zuständige Berufsgenossenschaft der entsprechende Versicherungsschutz.

Der Beitrag zur Bauhelferversicherung richtet sich nach der Anzahl der Bauhelfer und unterliegt einer Mindestanzahl von 2 Bauhelfern. Je Bauhelfer beträgt der Beitrag rund 30 Euro pro Jahr.


👁 Siehe auch: Gebäudeversicherung private, gesetzliche Bauhelferversicherung

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