D&O, allgemeine Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Juni 2017, 04:58 Uhr
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen direkter vorsätzlicher Pflichtsverletzungen der in Anspruch genommenen versicherten Person.
Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Versicherungsfälle wegen oder im Zusammenhang mit Strafen, Geldauflagen, Vertragsstrafen und Bußgeldern. Es besteht jedoch Versicherungsschutz für Regressansprüche der Versicherungsnehmerin oder versicherter Tochtergesellschaften gegen versicherte Personen wegen Vertragsstrafen und Bußgeldern. Dies gilt nur, soweit kein gesetzliches Versicherungsverbot entgegensteht.
Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten
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