Gewahrsamsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
6 Bytes hinzugefügt ,  16:56, 12. Mär. 2017
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.
Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.


  Gewahrsamsschäden sind i.d.R. '''nicht automatisch mitversichert'''.
  ❗️Gewahrsamsschäden sind i.d.R. '''nicht automatisch mitversichert'''.




45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü