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Grundsätzlich ist die Dauer des Krankentagegeldbezugs unbefristet. Wird das Krankentagegeld jedoch aufgrund der selben Krankheit bezogen, so ist die Bezugsdauer auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren befristet. | Grundsätzlich ist die Dauer des Krankentagegeldbezugs unbefristet. Wird das Krankentagegeld jedoch aufgrund der selben Krankheit bezogen, so ist die Bezugsdauer auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren befristet. | ||
'''Aussteuerung des | '''Aussteuerung des nach 78 Wochen'''<br /> | ||
Ist der Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Zahlung des Krankentagegelds durch die Krankenkasse ausgeschöpft – im Regelfall nach 78 Wochen – so erfolgt die sog. Aussteuerung. Die Aussteuerung bedeutet, dass keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber und keine Krankentagegeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt. | Ist der Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Zahlung des Krankentagegelds durch die Krankenkasse ausgeschöpft – im Regelfall nach 78 Wochen – so erfolgt die sog. Aussteuerung. Die Aussteuerung bedeutet, dass keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber und keine Krankentagegeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt. |