Antragsbindefrist: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
201 Bytes hinzugefügt ,  13:28, 26. Feb. 2017
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Antragsbindefrist<br />


'''Die Antragsbindefrist bezeichnet den Ablauf der Zeit, die den VN an seinen gestellten Antrag gebunden hält'''. Innerhalb dieser Zeit führt der Versicherer die Risiko/Gefährdungsprüfung durch. Der Versicherer ist berechtigt diesen Zeitraum voll auszuschöpfen.
'''Die Antragsbindefrist bezeichnet den Ablauf der Zeit, die den VN an seinen gestellten Antrag gebunden hält'''. Innerhalb dieser Zeit führt der Versicherer die Risiko/Gefährdungsprüfung durch. Der Versicherer ist berechtigt diesen Zeitraum voll auszuschöpfen.
Zeile 13: Zeile 11:
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.<br />
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.<br />


[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen]<br />


Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist
Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü