Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 12: Zeile 12:


Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich.
Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich.
Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.




45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü