Antragsbindefrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Verstreicht die Bindefrist ohne das es zu einer Antragsannahme gekommen ist, so gilt dies auch als Rücktritt vom Vertrag. Kommt es zu einer verspäteten Antragsannnahme (Überschreitung der Bindefrist) und der VN möchte dennoch Versicherungsschutz, so muss eine neuer Antrag gestellt werden.
Verstreicht die Bindefrist ohne das es zu einer Antragsannahme gekommen ist, so gilt dies auch als Rücktritt vom Vertrag. Kommt es zu einer verspäteten Antragsannnahme (Überschreitung der Bindefrist) und der VN möchte dennoch Versicherungsschutz, so muss eine neuer Antrag gestellt werden.


Die Bindefristen sind je nach Sparte unterschiedlich bestimmt.
Die Bindefristen sind je nach Sparte unterschiedlich bestimmt:


KFZhaftpflichtversicherung: 2 Wochen
KFZhaftpflichtversicherung: 2 Wochen,
Feuerversicherung: 2 Wochen
Feuerversicherung: 2 Wochen,
Lebensversicherung: 6 Wochen
Lebensversicherung: 6 Wochen,
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.


Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist
Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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