Außergewöhnliche Belastung / zumutbare Belastung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn der Steuerpflichtige zwangsläufig größere Aufwendungen hat, als die meisten anderen Steuerzahler mit ähnlichen Einkommen und Vermögen und gleichem Familienstand.
:Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn der Steuerpflichtige zwangsläufig größere Aufwendungen hat, als die meisten anderen Steuerzahler mit ähnlichen Einkommen und Vermögen und gleichem Familienstand.


Zwangsläufige Aufwendungen liegen vor, die aus sittlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vermieden werden können und den Umständen entsprechend notwendig sind. Diese Aufwendungen dürfen einen angemessenen Betrag nicht überschreiten.
:Zwangsläufige Aufwendungen liegen vor, die aus sittlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vermieden werden können und den Umständen entsprechend notwendig sind. Diese Aufwendungen dürfen einen angemessenen Betrag nicht überschreiten.




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Kurkosten, die aufgrund einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für eine Heilkur oder Badekur entstehen, werden anteilig vom der Krankenversicherung übernommen. Aufwendungen, die der Versicherte selbst tragen muss, werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Diese sind:<br />
Kurkosten, die aufgrund einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für eine Heilkur oder Badekur entstehen, werden anteilig vom der Krankenversicherung übernommen. Aufwendungen, die der Versicherte selbst tragen muss, werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Diese sind:<br />


- selbst getragene Arztkosten<br />
- selbst getragene Arztkosten<br />
- Kosten für Kurmittel<br />
- Kosten für Kurmittel<br />
- angemessene Unterbringungskosten<br />
- angemessene Unterbringungskosten<br />
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