Inhaltsversicherung, Inventarversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 133: Zeile 133:
:Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot.
:Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot.


                                                      [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]                          [[#top|zum '''Seitenanfang''']]
                                                                [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]                          [[#top|zum '''Seitenanfang''']]




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü