Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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:Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Der Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn dieser einen Zweck verfolgt, der gegen die Interessen des Versicherers gerichtet sind. Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung.<br /><br />
:Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Der Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn dieser einen Zweck verfolgt, der gegen die Interessen des Versicherers gerichtet sind. Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung.<br /><br />


'''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Versehensklausel]]  <br />
[[Versehensklausel]]  <br />
[[Schadenminderungspflicht]]  <br />
[[Schadenminderungspflicht]]  <br />




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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Schlagwort: Obliegenheit, Verletzung der Obliegenheit<br /><br />
Schlagwort: Obliegenheit, Verletzung der Obliegenheit<br /><br />


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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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