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Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.<br /> | Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.<br /> | ||
* '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br /> | * '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br /> | ||
und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br /> | : - und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br /> | ||
es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br /> | : - es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br /> | ||
und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br /> | : - und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br /> | ||
'''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br /> | : '''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''.<br /> | ||
: Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br /> | |||
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br /> | * '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br /> | ||
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br /> | : - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br /> | ||
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | : - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | ||
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | : - '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | ||
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012''' | * '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012''' | ||
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br /> | : - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br /> | ||
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | : - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | ||
: '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | |||
'''Siehe auch:''' <br /> | |||
[[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]<br /> | |||
[[Informationssystem Kapitallebensversicherung| Alle Einträge zur ''' Kapitallebensversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
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Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br /> | Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br /> | ||
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