Pferdeleibesfruchtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:
Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.


*'''Zeitpunkt des Versicherungsbeginns'''
:Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.


*'''Leistungen erfolgen bei'''<br>
*'''Leistungen erfolgen bei'''<br>
Zeile 25: Zeile 28:
:Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
:Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.


*'''Zeitpunkt des Versicherungsbeginns'''
:Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.
Eine Nottötung kann erforderlich sein, wenn z.B:
die Stute oder das Fohlen nachweislich nicht überleben können
eine lebensbedrohliche Verletzung besteht


*'''Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung'''
*'''Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung'''
45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü