Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter: Unterschied zwischen den Versionen

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Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. '''<br>
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. '''<br>
⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.'''
⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko '''ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern'''.'''




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