Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Haftung als Arbeitnehmer'''<br />
* '''Haftung als Arbeitnehmer'''<br />


:Für Schäden die der Arbeitnehmer während seiner betrieblichen Tätigkeiten dem Betrieb  zufügt, werden unter Berücksichtigung des sogenannten "innerbetrieblichen Schadenausgleichs" durchgeführt. Hierdurch wird die Höhe der Arbeitnehmerhaftung bestimmt. Nach dem Grad der des Verschuldens wird die Haftung begrenzt. Die Beweislast obliegt nach § 280,1 BGB, dem Arbeitgeber und fällt  zu Gunsten des Arbeitnehmers aus. <br />
:Für Schäden die der Arbeitnehmer während seiner betrieblichen Tätigkeiten dem Betrieb  zufügt, werden unter Berücksichtigung des sogenannten "innerbetrieblichen Schadenausgleichs" durchgeführt. Hierdurch wird die Höhe der Arbeitnehmerhaftung bestimmt. Nach dem Grad der des Verschuldens wird die Haftung begrenzt. Die Beweislast obliegt nach § 280,1 BGB, dem Arbeitgeber und fällt  zu Gunsten des Arbeitnehmers aus. Schadet ein Arbeitnehmer einem Außenstehenden so haftet er voll. Der Arbeitgeber muß seinem Arbeitnehmer aber einen bestimmten Teil ersetzen.<br />
 




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