Krankenversicherung private, Akupunktur: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin keinen Erfolg gebracht hat.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin keinen Erfolg gebracht hat.


Wichtig: Vor Behandlungsbeginn die Kostenzusage des Versicherers einholen.
'''Wichtig:''' Vor Behandlungsbeginn die Kostenzusage des Versicherers einholen.




45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü