Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
307 Bytes hinzugefügt ,  13:29, 11. Apr. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


► Siehe : [[Eigenschadenversicherung |Eigenschadenversicherung]]  <br />
Wenn einer anderen Person ein Schaden zufügst wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht.
 
 
'''► Siehe auch:'''<br />
[[Eigenschadenversicherung |Eigenschadenversicherung]]  <br />




45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü