Versicherungsmedizin: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsmedizin ist ein Teilgebiet der Sozialmedizin] das sich nicht mit der Behandlung von Krankheiten bzw. Unfallfolgen befasst, sondern mit den Beziehungen zwischen den Versicherungsnehmern, den medizinischen Leistungserbringern, und den Versicherungsunternehmen. Die untersuchten Fragen sind nicht nur medizinischer, sondern auch juristischer und soziologischer Natur. Es bestehen inhaltliche Verbindungen zur Rechts- und Arbeitsmedizin.
Versicherungsmedizin ist ein Teilgebiet der Sozialmedizin das sich nicht mit der Behandlung von Krankheiten bzw. Unfallfolgen befasst, sondern mit den Beziehungen zwischen den Versicherungsnehmern, den medizinischen Leistungserbringern, und den Versicherungsunternehmen. Die untersuchten Fragen sind nicht nur medizinischer, sondern auch juristischer und soziologischer Natur. Es bestehen inhaltliche Verbindungen zur Rechts- und Arbeitsmedizin.


Versicherungsmediziner gibt es in der Versicherungswirtschaft seit den 1840er Jahren, als Versicherer begannen, Ärzte für die Risikoeinschätzung von erhöhten Krankheitsrisiken zu konsultieren. Das Tätigkeitsfeld des Versicherungsmediziners erstreckt sich in verschiedene Sparten wie Krankenversicherung, Lebensversicherung, Sachversicherung bzw. Berufsunfähigkeit.
Versicherungsmediziner gibt es in der Versicherungswirtschaft seit den 1840er Jahren, als Versicherer begannen, Ärzte für die Risikoeinschätzung von erhöhten Krankheitsrisiken zu konsultieren. Das Tätigkeitsfeld des Versicherungsmediziners erstreckt sich in verschiedene Sparten wie Krankenversicherung, Lebensversicherung, Sachversicherung bzw. Berufsunfähigkeit.
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