Vereinsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |150px]]|| '''  Als Vorstandsmitglied empfehlt es sich, eine D&O Versicherung (.'''
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |150px]]|| '''  Die D&O Versicherung (directors and officers Versicherung) wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet. Die D&O Versicherung zählt zu den Berufshaftpflichtversicherungen. Versichert sind die Organe und Manager der Unternehmung. Diese Versicherung kann zum einem vom Unternehmen für die Mitarbeiter und auch vom Mitarbeiter selbst abgeschlossen werden.
Die D&O Versicherung entlastet den Manager, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, (auch von Vereinen und Genossenschaften) von der Privathaftung.'''
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