Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Krankengeldhöhe''': Das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird es obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} bei {{#var:1.2}} €, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von {{#var:3.7}} € brutto . Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentaggeldzusatzversicherung unumgänglich. Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat versicherten Angestellten Voraussetzung, um den Beitrags-Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss des Arbeitgebers.
* '''Krankengeldhöhe''': Das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird es obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} bei {{#var:1.2}} €, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von {{#var:3.7}} € brutto . Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentaggeldzusatzversicherung unumgänglich. Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat versicherten Angestellten Voraussetzung, um den Beitrags-Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss des Arbeitgebers.<br />
 
 
⚠️ '''Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz'''. <br />


⚠️ '''Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz'''.


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Arbeitsunfähigkeit]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Arbeitsunfähigkeit]]<br />
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