Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „ Die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist i.d.R. das zuständige Amtsgericht oder das Landgericht, seltener das Oberlandesgericht. Die Zuständ…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist i.d.R. das zuständige Amtsgericht oder das Landgericht, seltener das Oberlandesgericht. Die Zuständ…“)
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