Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel'''<br />


 
Keine Karenzzeit gibt es beispiels­­­weise beim Privatrechtsschutz im Zuge eines Versichererwechsels, Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.




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