Privatrechtsschutzversicherung, Anwaltswahl: Unterschied zwischen den Versionen
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Privatrechtsschutzversicherung, Anwaltswahl
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Gemäß § 127 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherte berechtigt seine Interessenvertretung, den Anwalt frei zu wählen.
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