Umwelthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes der Umwelthaftpflichtversicherung besteht für Anlagen mit Standort innerhalb Deutschlands. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schäden im Ausland, die durch Anlagen mit Standort in Deutschland entstehen.
Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes der Umwelthaftpflichtversicherung besteht für Anlagen mit Standort innerhalb Deutschlands. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schäden im Ausland, die durch Anlagen mit Standort in Deutschland entstehen.


Ausgeschlossen sind Schäden
- die vor dem Vertragsbeginn etstanden,
- die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,
- die sich im Ausland auf Geschäftsreisen und Messeveranstaltungeng ereignen
- wenn der Versicherungsnehmer bewusst gegen rechtliche Vorschriften verstößt.
- Produkthaftpflichtschäden, hier ist die Produkthaftpflichtversicherung zuständig
- wenn Abfälle entsorgt werden
- Schäden, durch Fahrzeuge und Anhänger


  Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist bei vielen Unternehmen obligatorisch. Insbesondere bei Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Bau und Maschinenbau ist die Umwelthaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Oftmals ist diese jedoch nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet und muss separat versichert werden.
  Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist bei vielen Unternehmen obligatorisch. Insbesondere bei Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Bau und Maschinenbau ist die Umwelthaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Oftmals ist diese jedoch nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet und muss separat versichert werden.
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