Gesetzliche Krankenversicherung für Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

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- Pflegepflichtversicherung Beitrag (kommt hinzu)  
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- beitragspflichtiges Einkommen ('''der Partner ist privat versichert''')  
- beitragspflichtiges Einkommen ('''der Partner ist privat versichert''')  
wenn der Partner ebenfalls gesetzlich versichert ist fiktives Mindestentgelt wird als beitragspflichtiges Einkommen bestimmt monatlich 816,67 € 01.01.16 31.12.16 es wird der ermässigte Beitragssatz (ohne Krankenkeld) herangezogen 14 % 01.01.16 31.12.16 Mindestbeitrag für Hausfrauen monatlich 114,33 € 01.01.16 31.12.16 hinzu kommt der Beitragsanteil für die Pflegeversicherung monatlich € 01.01.16 31.12.16
- der Partner ist privat versichert - verschiedene GKV Satzungen! Das beitragspflichtiges Einkommen beträgt mind. 50% des Partner- Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4237,5 € 01.01.16 31.12.16 hier wird dann der ermäßigte Beitragssatz zugrunde gelegt monatlich 14 % 01.01.16 31.12.16 das ergibt einen Hausfrauen-Beitrag von monatlich 593,25 € 01.01.16 31.12.16 hinzu kommt der Beitragsanteil für die Pflegeversicherung monatlich 01.01.16 31.12.16




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