Betreuungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Betreuungsverfügung darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.
Die Betreuungsverfügung darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.
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👁 Siehe auch: [[Vorsorgeverfügungen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Vorsorgeverfügungen]]<br />
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