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Rüruprente: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.  
Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.  


Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}8 liegt der Höchstbetrag bei {{#var:19.1}} € für Ledige bzw. bei {{#var:19.2}} € für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner. Dieser Höchstbetrag kann auf den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, steuerlich angerechnet werden {{#var:19.4}} % des eingezahlten Beitrages.  
Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} liegt der Höchstbetrag bei {{#var:19.1}} € für Ledige bzw. bei {{#var:19.2}} € für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner. Dieser Höchstbetrag kann auf den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, steuerlich angerechnet werden {{#var:19.4}} % des eingezahlten Beitrages.  




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