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Alle steuerfreien Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz aufgezählt. | Alle steuerfreien Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz aufgezählt. | ||
Werden Sie gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner veranlagt, werden Ihre steuerfreien Einkünfte dem Einkommen Ihres Partners hinzugerechnet. | Werden Sie gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner veranlagt, werden Ihre steuerfreien Einkünfte dem Einkommen Ihres Partners hinzugerechnet. | ||
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