Inhaltsversicherung, nicht versicherte Kosten: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Rechtskosten''' Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall sind in der Inhaltsversicherung ausgeschlossen. Hierfür zuständig ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung bzw. die Berufs-, Betriebs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.<br />
* '''Rechtskosten''' Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall sind in der Inhaltsversicherung ausgeschlossen. Hierfür zuständig ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung bzw. die Berufs-, Betriebs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.<br />


* '''Haftpflichtschäden''' Für den finanziellen Ausgleich von haftungsrelevanten Forderungen von geschädigten Dritten besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Inhaltsversicherung. Zuständig hierfür ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung.
* '''Haftpflichtschäden''' Für den finanziellen Ausgleich von haftungsrelevanten Forderungen von geschädigten Dritten besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Inhaltsversicherung. Zuständig hierfür ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung.


* '''Vorsatz des Versicherungsnehmers''' Grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder einem gesetzlichen Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurden.<br />
* '''Vorsatz des Versicherungsnehmers''' Grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder einem gesetzlichen Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurden.<br />
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