Transportversicherung, Autoinhaltsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
xyz


Die Autoinhaltsversicherung – auch Handelswarenversicherung genannt – stellt eine Sonderform der Transportversicherung dar. Unter den Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung fallen alle Handelswaren sowie der andere Inhalt des Fahrzeugs, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit mitgeführt werden.
Die Autoinhaltsversicherung – auch Handelswarenversicherung genannt – stellt eine Sonderform der Transportversicherung dar. Unter den Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung fallen alle Handelswaren sowie der andere Inhalt des Fahrzeugs, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit mitgeführt werden.
45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü