Transportversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:


Hier wird das Interesse am Beförderungsgut versichert. Grundlage sind die DTV-Güter 2000 / 2008. Deckung gibt es als "Volldeckung" mit der Allriskpolice oder auch mit eingeschränkter Deckung. Es gelten die Vorschriften des VVG, §§ 130ff.<br />
Hier wird das Interesse am Beförderungsgut versichert. Grundlage sind die DTV-Güter 2000 / 2008. Deckung gibt es als "Volldeckung" mit der Allriskpolice oder auch mit eingeschränkter Deckung. Es gelten die Vorschriften des VVG, §§ 130ff.<br />

Einen wichtigen Bereich stellt die Sachschadensversicherung dar, die das Interesse an dem beförderten Gut abdeckt (Waren-Transportversicherung). Diese Versicherung wird heute auf Grundlage der DTV-Güter 2000/2008 angeboten, wobei zwischen den Deckungsvarianten „volle Deckung“ (sog. Allgefahrendeckung) und „eingeschränkte Deckung“ unterschieden wird. Ergänzend gelten die Vorschriften des VVG (insbesondere die §§ 130ff. VVG).




Navigationsmenü