Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) sichert die finanziellen Risiken der Haftung nach § 823 BGB von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Handwerkern und industriellen Unternehmen im Rahmen der gewerblichen/beruflichen Tätigkeit ab.  
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) sichert die finanziellen Risiken der Haftung nach § 823 BGB von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Handwerkern und industriellen Unternehmen im Rahmen der gewerblichen/beruflichen Tätigkeit ab. <br />


Der Versicherungsschutz beinhaltet die Übernahme der berechtigten Schadensersatzansprüche von Dritten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Sowie die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen, notfalls auch gerichtlich (passiver Rechtsschutz).


Versichert sind Personenschäden und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die aus einem Personenschaden oder Sachschaden resultieren. Reine Vermögensschäden, die aus der Tätigkeit für den Kunden entstehen und aus keinem Personenschaden oder Sachschaden entstehen, sind nicht im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
'''Der Versicherungsschutz beinhaltet die Übernahme der berechtigten Schadensersatzansprüche von Dritten''' im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Sowie die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen, notfalls auch gerichtlich (passiver Rechtsschutz).<br />
 
 
'''Versichert sind Personenschäden und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die aus einem Personenschaden oder Sachschaden resultieren.''' Reine Vermögensschäden, die aus der Tätigkeit für den Kunden entstehen und aus keinem Personenschaden oder Sachschaden entstehen, sind nicht im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung versichert.<br />
 




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