Jagdhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „XXX“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
XXX
xyz
 
'''Pflichtversicherung für Jäger'''
 
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese stellt eine absolute Voraussetzung dar, um einen Jagdschein von der Jagdbehörde zu erhalten.
 
 
Gesetzliche Mindestversicherungssummen
Nachfolgende Versicherungssummen sind in der Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben:
Bereich
Mindestversicherungssumme
Personenschäden
500.000 Euro
Sachschäden
50.000 Euro
Versicherter Personenkreis
Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für
Jäger/Forstbeamte
Hundehalter/Falkner
Jagdpächter/Jagdveranstalter
Berufsjäger/Jagdaufseher
Waffenbesitzer
Dienstherr, der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
Weitere versicherte Personen
Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.
Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes.
Ehegatten und im gleichen Haushalt lebende unverheiratete Kinder während der Jagdscheinausbildung.
Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung den Jäger vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn geltend gemacht werden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe der Jäger zum Schadenersatz verpflichtet ist und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für den Jäger und übernimmt die Kosten.
Weitere Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung
weltweiter Versicherungsschutz
Haftpflichtschutz von bis zu 2 Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd
Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen
Forderungsausfalldeckung
Kautionsleistung im Schadensfall im europäischen Ausland
Beitragsübersicht der Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung Beitragsübersicht Versicherungssumme 3 Mio. Euro
Versicherer
Versicherungssumme
Selbstbeteiligung
mitversicherte Jagdhunde
Vertragslaufzeit
Jahresbeitrag
Gothaer
3 Mio. Euro
300,00 Euro
unbegrenzt
1 Jahr
30,45 Euro
Nürnberger
3 Mio. Euro
0,00 Euro
1
1 Jahr
46,41 Euro
Gothaer
3 Mio. Euro
0,00 Euro
unbegrenzt
1 Jahr
50,50 Euro
VHV
3 Mio. Euro
0,00 Euro
2
1 Jahr
59,50 Euro
R + V
3 Mio. Euro
150,00 Euro
5
1 Jahr
62,07 Euro
Basler
3 Mio. Euro
0,00 Euro
2
1 Jahr
63,43 Euro
Volkswohl Bund
3 Mio. Euro
0,00 Euro
2
1 Jahr
72,55 Euro
Mannheimer
3 Mio. Euro
0,00 Euro
3
1 Jahr
100,61 Euro
Jagdhaftpflichtversicherung Beitragsübersicht Versicherungssumme 15 Mio. Euro
Versicherer
Versicherungssumme
Selbstbeteiligung
mitversicherte Jagdhunde
Vertragslaufzeit
Jahresbeitrag
Uelzener
15 Mio. Euro
0,00 Euro
4
1 Jahr
43,84 Euro
Gothaer
15 Mio. Euro
300,00 Euro
unbegrenzt
1 Jahr
44,21 Euro
HDI
15 Mio. Euro
0,00 Euro
3
1 Jahr
57,95 Euro
helvetia
15 Mio. Euro
0,00 Euro
1
1 Jahr
58,90 Euro
Gothaer
15 Mio. Euro
0,00 Euro
unbegrenzt
1 Jahr
73,71 Euro
Mannheimer
15 Mio. Euro
0,00 Euro
3
1 Jahr
107,70 Euro
45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü