Veranstaltungshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Schadenbeispiele zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung'''
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Bei einem Sommerfest eines Musikvereins wird eine Hüpfburg aufgebaut. Durch das undichte Ventil der Hüpfburg entweicht Luft, bis diese in sich selbst zusammenfällt. Dadurch geraten die spielenden Kinder in Panik und verletzen sich gegenseitig. Die Eltern verlangen Schmerzensgeld. Gesamtkosten rund 8.000 Euro.
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