Krankenversicherung private, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
ambulant..., stat... usw – mit einem ambulanter jährlichen Selbstbehalt von XXX €.
ambulant..., stat... usw – mit einem ambulanter jährlichen Selbstbehalt von XXX €.


* '''Monatsbeiträge für die Kostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung'''
'''Monatsbeiträge für die Kostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung'''
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
Zeile 28: Zeile 28:


Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistungen der GKV. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von XXX 80% der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016 XXX €), mindestens aber XXX50% festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. Aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br />
Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistungen der GKV. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von XXX 80% der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016 XXX €), mindestens aber XXX50% festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. Aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br />


'''Beitragsfrei:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br />
'''Beitragsfrei:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br />

Navigationsmenü