Versicherungssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
97 Bytes hinzugefügt ,  12:27, 30. Jun. 2017
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. '''Verkehrssteuern.''' Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig.  
Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. '''Verkehrssteuern.''' Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig.  
Die Versicherungssteuer wird mit der Prämie erhoben und vom Versicherer an den Bund abgeführt.


'''Die nachfolgenden privaten und gesetzlichen Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer:'''<br />
'''Die nachfolgenden privaten und gesetzlichen Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer:'''<br />

Navigationsmenü