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Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht. Die Kostenerstattung für das Fahrrad beträgt meist 5 bis 10 % der vereinbarten | '''Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht'''. Die Kostenerstattung für das Fahrrad beträgt '''meist 5 bis 10 % der vereinbarten Hausratversicherungssumme und ist nach oben auf 2.000, 2.500 € maximiert.''' Die Maximierung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Soll das Fahrrad höher versichert werden, ist dies meist optional gegen Mehrbeitrag möglich. | ||
Eine weitere Möglichkeit | Eine weitere Möglichkeit das Fahrrad besser zu versichern, besteht in dem Abschluss einer separaten Fahrradversicherung. Diese bietet einen wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz.<br /> | ||
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Schlagwort: Fahrradversicherung, Fahrraddiebstahl, Fahrraddiebstahlsversicherung<br /> | |||
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