Berufshaftpflichtversicherung, Angestellte: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „ Der Arbeitnehmer haftet nach § 276 BGB für Schäden bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung. Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Haftu…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Der Arbeitnehmer haftet nach § 276 BGB für Schäden bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung. Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Haftu…“)
(kein Unterschied)
45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü